Leistungen

Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz

Meine Leistungen auf einen Blick

Meine Leistungen

Professionelle Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß §5 ASiG

In einer sichstetig wandelnden Arbeitswelt ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter von höchster Priorität. Mein Unternehmen bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die den Anforderungen des §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) entsprechen.

Zusatz-
leistungen

Maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen gemäß §5 ArbSchG

In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter von höchster Priorität. Mein Unternehmen bietet Ihnen individuelle Gefährdungsbeurteilungen, die speziell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten sind und den Anforderungen des §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) entsprechen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Fachliche Kompetenz und Erfahrung

Meine Experten verfügen über die notwendige Ausbildung und umfangreiche Berufserfahrung, um Sie in Fragen der Gefährdungsbeurteilung und des Gesundheitsschutzes kompetent zu beraten. Durch regelmäßige Fortbildungen stelle ich sicher, dass das Wissen stets auf dem neuesten Stand ist.

Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Individuelle und praxisnahe Beurteilungen

Ich weiß, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Deshalb erstelle ich Gefährdungsbeurteilungen, die speziell auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten und Risiken abgestimmt sind. Dieser maßgeschneiderte Ansatz erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen, um alle relevanten Aspekte Ihrer Arbeitsbedingungen umfassend zu erfassen und zu bewerten.

Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung

Jeder Betrieb ist einzigartig, und so sind es auch meine Lösungen. Ich passe meine Dienstleistungen an die spezifischen Bedürfnisse und Gefahrenpotentiale Ihres Unternehmens an, um ein optimales Sicherheitsniveau zu erreichen.

Wissenswertes

6 wichtige Fakten zur Arbeitssicherheit
in Deutschland

Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Gesetzliche
Grundlage

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt Schutzmaßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.

Mehr erfahren
Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Berufs-
genossenschaften

Verantwortlich für Überwachung und Förderung der Arbeitssicherheit; bieten Beratung und Schulungen.

Mehr erfahren
Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Gefährdungs-
beurteilung

Arbeitgeber müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren.

Mehr erfahren
Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Sicherheits-
beauftragte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte ernennen.

Mehr erfahren
Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Arbeitsunfälle

2020 gab es rund 871.547 meldepflichtige Arbeitsunfälle.

Mehr erfahren
Arbeitssicherheit, Gefahrenbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Icon

Berufskrankheiten

2020 wurden etwa 106.491 Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten gemeldet. 

Mehr erfahren

Setzen Sie auf meine Expertise und schaffen Sie mit mir zusammen gesunde Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen

Kontaktieren Sie mich, um mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren und einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Gemeinsam schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter!

Eine Männerhand, die einen Stift hält und etwas in einen kalendeer einträgt -HSC-Partners, Arbeitssicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz

FAQ

Meist gestellte Fragen

Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitssicherheit?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies ist in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt. Sie müssen geeignete Maßnahmen treden, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, und sind verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Die konkreten Anforderungen hängen von der Art Ihres Unternehmens und den spezifischen Arbeitsbedingungen ab.

Gesetzlicher Verweis:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3:„Pflichten des Arbeitgebers“.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen, um potenzielle Gefährdungen für die Mitarbeiter zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Beurteilung muss regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Risiken auftreten.

Gesetzlicher Verweis: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5:„Beurteilung der Arbeitsbedingungen“.

Ja, gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind Unternehmen verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Person unterstützt Sie dabei, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Sicherheitsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Die Fachkraft kann entweder ein interner Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation oder ein externer Dienstleister sein.



Gesetzlicher Verweis: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 6:„Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“.

Mitarbeiter müssen regelmäßig und bei Bedarf unterwiesen werden, insbesondere bei der Einstellung, bei Änderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel. Diese Unterweisungen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und Verhaltensweisen kennen und anwenden. Laut § 12 ArbSchG muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden.

Gesetzlicher Verweis: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12:„Unterweisung der Beschäftigten“.

Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter Bußgelder, Haftstrafen und Schadenersatzforderungen, falls es zu einem Unfall kommt. Die genauen Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Beispielsweise können laut § 25 ArbSchG bei groben Verstößen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Zudem kann es zu Reputationsschäden für Ihr Unternehmen kommen.

Gesetzlicher Verweis: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 25:„Ordnungswidrigkeiten“.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein wichtiges Gremium zur Förderung des Arbeitsschutzes in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Der Ausschuss besteht aus der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten, sowie Vertretern des Arbeitgebers und der Beschäftigten. Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen ASA-Sitzungen regelmäßig stattfinden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit informiert sind und die Umsetzung von Maßnahmen besprochen wird. Eine feste Regelung zur Häufigkeit gibt es zwar nicht, in der Praxis werden jedoch in der Regel vier Sitzungen pro Jahr (also vierteljährlich) empfohlen. 

Gesetzlicher Verweis: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11:„Arbeitsschutzausschuss“.

Ihre Sicherheit ist mein Anliegen – Lassen Sie uns gemeinsam starten

Erhalten Sie jetzt eine ausführliche Beratung zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt und Ihre Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind.
Mann mit Brille und Bart in einem dunkelblauen Hemd.HSC-Partners, Arbeitssicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, kontakt

Ihr Ansprechpartner

Christian Lüdecke

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Einverständnis
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Einverständnis

Copyright © 2025 | HSC-Partners – alle Rechte vorbehalten – designed by skmdigitals.com